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das ist ganz einfach.
Ladet euch den Mitgliedsantrag von der Homepage herunter, ausdrucken,
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Bericht zur Abstimmung über die neuen Mitgliedsbeiträge ab 2018
Erhöhung der Vereinsbeiträge analog der beschlossenen Mindestmitgliedsbeiträge für Sportvereine des Landessportbundes (LSB).
Auf der Mitgliederversammlung des Landessportbundes am 18.06.2016 in Bingen wurden neue Mindestmitgliedsbeiträge beschlossen. Was heißt das für unseren Verein? Grundsätzlich bestimmt der Verein bzw. die Mitgliederversammlung die Höhe der Mitgliedsbeiträge lt. Vereinssatzung.
Damit der Verein aber in den Genuss von Fördergeldern und Zuschüssen für Übungsleiter und Sportstätten kommen kann, muss er diese Mindestmitgliedsbeiträge erheben. Unsere derzeitigen Mitgliedsbeiträge entsprechen den in 2005 beschlossenen Mindestmitgliedsbeiträgen. Das bedeutet, dass wir seit 2005 regelmäßig in den Genuss von Fördermitteln gekommen sind, z. B. für Übungsleiter, Vereinsmanager, Anschaffung von Sportgeräten und Baumaßnahmen, seitdem die Beiträge aber auch nicht mehr erhöht haben.
Hier ein Überblick über die aktuellen Beiträge und die künftig zu erhebenden Beiträge:
Datum/ab: |
Kinder/Jugendliche |
Erwachsene |
Seit 2005 |
2,50 € monatlich 30,00 € jährlich |
4,00 € monatlich 48,00 € jährlich |
Ab 01.01.2018 |
3,50 € monatlich 42,00 € jährlich |
5,00 € monatlich 60,00 € jährlich |
Ab 01.01.2020 |
4,00 € monatlich 48,00 € jährlich |
6,00 € monatlich 72,00 € jährlich |
Das sind die Anforderungen des Landessportbundes. Neben den Beiträgen für Kinder/Jugendliche und Erwachsene, bieten wir auch vergünstigte Familientarife sowie Inaktiven-/Förderbeiträge an. Diese wollen wir entsprechend anpassen:
Datum/ab: |
Familien |
Inaktive/Förderbeitrag |
Seit 2005 |
5,50 € monatlich 66,00 € jährlich |
1,80 € monatlich 21,60 jährlich |
Ab 01.01.2018 |
7,50 € monatlich 90,00 € jährlich |
2,00 € monatlich 24,00 € jährlich |
Ab 01.01.2020 |
9,00 € monatlich 108,00€ jährlich |
2,50 € monatlich 30,00 € jährlich |
Über die dargestellte Beitragserhöhung LSB-konform in zwei Stufen wurde in der Jahreshauptversammlung 2017 durch die anwesenden Mitglieder abgestimmt und angenommen.